Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Beförderungs- und Geschäftsbedingungen für Miet- und Omnibusfahrten des Omnibusbetriebes Hannelore Ruckes (Fa. H. Ruckes)

1. Vertrag
Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch die Fa. H. Ruckes zustande. Weicht die Auftragsbestätigung vom Auftrag ab, kommt der Vertrag auf der Grundlage der Bestätigung zustande, wenn der Besteller die Annahme der Bestätigung als Angebot innerhalb einer Woche erklärt.

2. Leistungsumfang
Für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Die Leistung der Fa. H. Ruckes umfasst die Bereitstellung eines Fahrzeuges mit Fahrer, die vereinbarte Fahrzeuggröße, die Beförderung der vereinbarten Personenzahl, die Fahrt von dem vereinbarten Aufnahmeort der Personen bis zu den Zielorten.
Zusätzlich vereinbarte Leistungen bedürfen der Schriftform.
Die Bereitstellung von Mikrofon, Kühlschrank, Toilette und Musik- bzw. DVD-Anlage sind nicht im Preis enthalten. Bei ganz oder teilweisem Ausfall ist eine Minderung nur möglich, wenn die Nutzung als Sonderleistungen ausdrücklich vereinbart wurde.

2.1 Nicht zum Leistungsumfang gehören:
– Planung der Fahrt
– die Bewirtung, Beaufsichtigung von Fahrgästen und deren
Gepäck im Fahrzeug,
– die Erbringung touristischer Leistungen

3. Änderungen im Leistungsumfang
Änderungen des Vertrages sollen schriftlich erfolgen. Situationsbedingte Änderungen des Vertrages während einer Fahrt , die den Leistungsumfang der Fa. H. Ruckes entscheidend beeinträchtigen können, müssen grundsätzlich über den Fahrer des Fahrzeuges mit der Fa. H. Ruckes in Filsen abgestimmt werden. Wenn das Ergebnis der Abstimmung zwischen Besteller/Auftraggeber und der Fa. H. Ruckes den vertraglichen Leistungsumfang erweitert, muss der Fahrer im Auftrag der Fa. H. Ruckes mit dem Besteller/Auftraggeber einen kurzen schriftlichen Vermerk erstellen. Der Vermerk ist von den beiden Verhandlungspartnern vor Ort zu unterzeichnen. Situationsbedingte Änderungen können z.B. zusätzlich zu fahrende Kilometer sein. Gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeiten des Fahrers können aus Gründen der Sicherheit nicht überschritten werden.

4. Preisgestaltung
Der vereinbarte Preis beinhaltet den Leistungsumfang wie unter Punkt 2 der AGB. Mehrkosten, die über diesen Leistungsumfang hinausgehen, werden als gesonderte Position im Vertrag aufgeführt. Leistungsumfang und Mehrkosten bilden in der summarischen Zusammenfassung den vertraglichen Festpreis.

4.1 Preisanpassung
Mehrkosten, die bei Vertragsabschluss durch den Besteller und Auftraggeber nicht geplant oder vorhersehbar waren (vgl.Ziffer 3) und den Leistungsumfang nach Punkt 2 der AGB über das normale Maß der Zumutbarkeit belasten, werden nachträglich berechnet.
4.2 Zahlungen
Der vereinbarte Preis muss vor Antritt der Fahrt bezahlt sein.

5. Kündigung durch den Besteller und Auftraggeber

Kündigungen für Buchungen aus dem Ticket-Shop siehe Punkt 12

Der Besteller und Auftraggeber kann jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Die Kündigung bedarf der Schriftform an die Fa. H. Ruckes. Im Falle der Kündigung kann die Fa. Ruckes eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich aus dem vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen. Die Fa. Ruckes kann den Anspruch wie folgt pauschalieren:
Kündigung
bis 28 Tage vor Fahrtbeginn: 15%,
15 Tage vor Fahrtbeginn: 30%,
7 Tage vor Fahrtbeginn: 50%,
ab 6 Tage vor Fahrtbeginn: 60%
Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Fa. Ruckes ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist.

5.1 Kündigung nach Fahrtantritt durch den Besteller und Auftraggeber
Eine Kündigung nach Fahrtantritt ist nur möglich, wenn Änderungen des vertraglichen Leistungsumfanges nach Punkt 2 der AGB für den Besteller und Auftraggeber unzumutbar sind. Beruhen die Änderungen auf Sachverhalten, welche die Fa. H. Ruckes zu verantworten hat, so bedarf es des vorherigen Abhilfeverlangens, es sei denn, die Fa. Ruckes hat die Abhilfe bereits verweigert oder eine Abhilfe kommt wegen der Natur der Sache nicht in Betracht.

5.2 Kündigung nach Fahrtantritt durch die Fa. H. Ruckes
Die Fa. H. Ruckes hat das Recht den Vertrag zu kündigen. Gründe für eine Kündigung sind: nicht bezahlter Fahrpreis, erhebliche Änderungen vom vertraglichen Leistungsumfang,Transport von Gepäck und Gegenständen, welche das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges und die Sicherheit der Fahrgäste beeinträchtigt, höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände den vertraglichen Leistungsumfang nicht umsetzbar machen. Soweit eine Aufnahme der Fahrt stattgefunden hat, sind die Fahrgäste zum Ort der letzten Einstiegsmöglichkeit zurückzubefördern. Eine Verpflichtung zum Rücktransport besteht nicht, wenn von den Fahrgästen eine Gefährdung für das Fahrpersonal, andere Fahrgäste oder das Fahrzeug ausgeht.

6. Gepäck
Gepäck kann in den Fahrzeugen nur im normalen Umfang (max. 20 kg) befördert werden. Gefährliche Sachen sind von der Beförderung ausgeschlossen.

7. Haftung
Die Fa. H. Ruckes haftet im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung. Bei vertraglichen Ansprüchen ist die Haftung auf den 5-fachen Preis beschränkt, soweit der Anspruch bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit des Bestellers oder der Fahrgäste nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. Ruckes selbst, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Für Sachschäden ist die Haftung für fahrlässiges Handeln ausgeschlossen.

7.1 Haftungsausschluss
Die Fa. H. Ruckes haftet nicht für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt.
I ) Soweit höhere Gewalt dazu führt, dass
a) sich die Abfahrtszeit verzögert,
b) der Reiseplan zeitlich nicht eingehalten wird,
c) der Zielort zeitlich nicht wie vorgesehen erreicht wird,
d) die Ankunftszeit bei der Rückfahrt nicht eingehalten werden kann,
e) der bestellte Omnibus vor oder während der Fahrt ausfällt und ein etwa gleichwertiger Ersatz in angemessener Zeit für das Busunternehmen zur Verfügung gestellt wird, sind Schadensersatzansprüche sowie jegliche Gewährleistungsansprüche, wie etwa Minderung und Ähnliches ausgeschlossen.
II ) Dies gilt auch, wenn
a) der Auftraggeber den Zielort vorgibt und der Fahrer nicht ortskundig ist,
b) der Auftraggeber kurz vor Fahrtantritt oder während der Fahrt Reiseplanänderungen vornimmt,
c) der Fahrer Anweisungen des Auftraggebers kurz vor Antritt der Fahrt oder während der Fahrt nicht befolgt, die zum Ergebnis hätten, dass gegen gesetzliche Vorschriften der StVO, StVZO, Bo-Kraft oder gegen Arbeitszeitvorschriften verstoßen würde.
III) Soweit für die Durchführung der Reise andere Unternehmen (Zimmervermittler, Gaststätten, Hotels, andere Transportunternehmen usw.) in Anspruch genommen werden, ist die Fa. Ruckes lediglich Vermittler der Leistungen.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach dem vorgesehenen Vertragsende gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.

9. Gerichtsstand
Ist der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffebtlich rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand der Sitz der Fa. Ruckes.

10. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen eines Vertrages, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

11. Versand der Tickets
a) Tickets, welche über uns bestellt wurden werden nicht auf dem Postweg versendet.
b) Zur Legitimation der buchenden Person wird nur der Personalausweis oder ein amtliches Ausweisdokument benötigt. Ein Busticket in Form eines Dokumentes händigen wir nicht aus!

12. Stornierung der Tickets

Der Besteller und Auftraggeber kann jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Die Kündigung bedarf der Schriftform an die Fa. H. Ruckes. Im Falle der Kündigung kann die Fa. Ruckes eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich aus dem vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen. Die Fa. Ruckes kann den Anspruch wie folgt pauschalieren:

bis 14 Tage vor Reisebeginn 25%

ab 13 bis 8 Tage vor Reisebeginn 50%

ab 7 bis 4 Tage vor Reisebeginn 75%

ab 3 Tage vor Reisebeginn, am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100%.